Montag, 16. September 2013

Prüfungsfragen zum Abschluss geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)

Wenn man momentan als Finanzanlagenvermittler Vermittler für Versicherungen sich betätigten will, braucht eine Gewerbeerlaubnis. Die rechtlichen Vorschriften für den IHK Versicherungsfachmann stehen in § 34 d der GewO. Der Fachmann für Finanzanlagen wird in Paragraf 34 f der Gewerbeordnung dargestellt. Eine Bedingung dabei ist es, dass der Berater die notwendige Sachkunde für die operative Tätigkeit nachweisen kann. Daher werden in der Sachkundeprüfung Prüfungsfragen am Computer absolviert.

Zur Vorbereitung auf die schriftliche IHK Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann muss keine Vorbereitung vor Ort und kein bestimmtes Vorbereitungsseminar absolviert werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann in eigener Regie erfolgen. Die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann kann mit dem geeigneten Vorbereitungsmaterial und einer Vorlaufzeit von zwei bis sechs Monaten erfolgreich beendet werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung (IHK) zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler grundlegend, die eine Erlaubnis nach § 34d oder 34f Gewerbeordnung beantragen wollen. In der Sachkundeprüfung vor der IHK werden in der Sachkundeprüfung breit gefächerte Prüfungsfragen vorgelegt. Da das Versicherungsvertragsgesetz regelmäßig juristisch angepasst wird, sind frisch erstellte Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung enorm essenziell.

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